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    <updated>2026-04-11T10:09:28+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Feuerwerk entsorgen in der Schweiz: So gelingt es sicher</title>
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                                            Dürfen abgebrannte Feuerwerkskörper einfach in den Restmüll? Und was ist mit Blindgängern oder Böllern und Raketen, die nicht gezündet wurden? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Feuerwerk entsorgen in der Schweiz finden Sie in diesem Artikel.
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                 Ob  Hochzeit , Silvester oder  Nationalfeiertag  - wenn es Grund zu feiern gibt, darf ein Feuerwerk nicht fehlen. Schliesslich ist die bunte Lichtershow am Boden und in der Luft ein  Garant für spektakuläre Wow-Momente und der Höhepunkt jeder Party . Sobald jedoch die letzte Rakete unter dem staunenden &quot;Ooh&quot; der Zuschauer explodiert und die letzte Fontäne erloschen ist, stellt sich die Frage:  Wohin mit den Resten des Feuerwerks?  Dürfen abgebrannte Feuerwerkskörper einfach in den Restmüll? Und was ist mit Blindgängern oder Böllern und Raketen, die nicht gezündet wurden? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Feuerwerk entsorgen in der Schweiz finden Sie in diesem Artikel. 
 Wie entsorge ich unbenutztes Feuerwerk? 
 Sie haben nach dem Feuerwerk noch einzelne Böller und Raketen übrig oder konnten / durften diese aufgrund von starkem Regen oder anhaltender Trockenheit nicht zünden? In diesen Fällen ist es sinnvoll, die  unbenutzten Feuerwerkskörper bei dem Händler zurückgeben , bei dem Sie diese gekauft haben. Alles, was Sie dazu benötigen, ist der Kaufbeleg. Gegen Vorlage erstatten die meisten Händler den Kaufpreis und übernehmen zusätzlich das fachgerechte Entsorgen der Feuerwerkskörper.  Auch bei Pyrostar können Sie alle nicht abgefeuerten Böller, Raketen oder Vulkane, die Sie über unseren Onlineshop erworben haben, problemlos zurückgeben . Wichtig ist, dass sich diese noch in der  Originalverpackung  befinden. Rufen Sie dazu einfach unser Rückgabeformular auf und tragen Sie neben Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse die Rechnungsnummer sowie die Artikel ein, die Sie bei Pyrostar zurückgeben möchten. Im Anschluss erhalten Sie Informationen, wie Sie Ihr unbenutztes Feuerwerk zum Entsorgen an uns zurücksenden können. 
 Alternative zum Entsorgen: Feuerwerk aufbewahren 
 Sie möchten Ihr unbenutztes Feuerwerk von Silvester oder dem 1. August nicht entsorgen, sondern bis zum nächsten Anlass aufbewahren? Das ist durchaus möglich, allerdings sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass das  Lagern von Böllern und Raketen immer mit gewissen Risiken verbunden ist . Um die Gefahr auf ein Minimum zu reduzieren, ist es wichtig, bei der Lagerung der Feuerwerkskörper auf einige wesentliche Punkte zu achten. Allen voran sollten Sie Böller und Raketen gut vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche schützen. Sie sind oft neugierig und könnten mit dem Feuerwerk spielen. Die Lagerung an einem Ort, zu dem Minderjährige keinen Zutritt haben, ist deshalb Pflicht. 
 Trockenen und kühlen Lagerort auswählen 
 Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Lagerungsort für Ihr Feuerwerk  trocken und kühl  ist. Eine Gartenlaube oder der Balkon eignen sich nicht zur Aufbewahrung, da die Feuerwerkskörper hier Nässe und gegebenenfalls auch direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Achten Sie ausserdem darauf, dass sich keine Zündquellen in der unmittelbaren Umgebungen befinden. Dazu zählen beispielsweise Räume, in denen geraucht wird oder Stellen, an denen Heizkörper in der Nähe sind. 
 Nur die zulässige Menge an Feuerwerk aufbewahren 
 Unmittelbar neben dem Feuerwerk sollten sich auch keine leicht brennbaren Stoffe und entzündliche Flüssigkeiten befinden, wie etwa Gasflaschen, Lacke und Farben. Ein weiterer Punkt, der bei der Lagerung wichtig ist, ist die  Menge der Böller und Raketen . In der Schweiz ist diese auf 5 kg Feuerwerk der Kategorien F2 und F3 begrenzt. Haben Sie noch mehr Böller und Raketen übrig, sollten Sie das überzählige Feuerwerk entsorgen oder an Bekannte und Freunde verschenken, die Bedarf daran haben. 
 Feuerwerkskörper einlagern: So lange halten Böller, Raketen &amp;amp; Co. 
 Einen kühlen und trockenen Lagerort vorausgesetzt, können Sie Ihr Feuerwerk theoretisch über Jahre einlagern, ohne dass es seine Funktion einbüsst. Es kann jedoch sein, dass Effekte nicht mehr so üppig ausfallen oder es zu Zündproblemen kommt. Deshalb empfehlen wir,  Feuerwerkskörper wenn überhaupt nur für kurze Zeit einzulagern  (z. B. vom 1. August bis Silvester oder umgekehrt). Wenn Sie nicht mehr genau wissen, wann Sie eingelagerte Böller und Raketen gekauft haben, sollten Sie auf Nummer sichergehen und das Feuerwerk entsorgen.  Wichtig : Die genauen Bestimmungen bezüglich der Lagerung von Feuerwerk können sich  von Region zu Region unterscheiden . Informieren Sie sich deshalb sicherheitshalber bei Ihren örtlichen Behörden, bevor Sie Feuerwerkskörper einlagern. Im Zweifel oder falls kein geeigneter Lagerort zur Verfügung steht, sollten Sie unbenutztes Feuerwerk entsorgen bzw.  vom Händler zurücknehmen lassen . 
 Sicheres Entsorgen von Blindgängern 
  Zündet ein Feuerwerkskörper nicht oder nur teilweise , spricht man in der Pyrotechnik von einem  Blindgänger . Mögliche Ursachen für die Fehlfunktion der Knaller und Raketen können Fehler in der Herstellung, Beschädigungen, der Kontakt mit Feuchtigkeit oder ein hohes Alter sein. Auch wenn es verlockend erscheint: Zünden Sie Blindgänger auf gar keinen Fall erneut an. Vermeiden Sie auch, diese einfach mit anderen Feuerwerksresten in den Hausmüll zu werfen. Gehen Sie stattdessen wie folgt vor, um das fehlgezündete Feuerwerk zu entsorgen: 
 
 Hat ein Böller oder eine Rakete nicht wie gewünscht gezündet? Warten Sie in diesem Fall mindestens 30 Minuten ab, bevor Sie sich dem Feuerwerkskörper nähern und ihn aufheben. Eine Zündung kann nämlich in sehr seltenen Fällen auch noch verzögert stattfinden. 
 Tragen Sie zur Sicherheit robuste Handschuhe und nach Möglichkeit eine Schutzbrille, wenn Sie die fehlgezündeten Feuerwerk-Reste entsorgen. 
 Füllen Sie einen Eimer mit Wasser und legen Sie die Blindgänger vorsichtig hinein. Hier können sich die Feuerwerkskörper einige Stunden, besser noch über Nacht mit Wasser vollsaugen. Durch die Nässe wird der enthaltene Zündstoff neutralisiert. Geben Sie die Feuerwerkskörper anschliessend mit etwas Wasser in einer Plastiktüte, knoten Sie diese gut zu und entsorgen Sie sie über den Hausmüll. Alternativ können Sie das zum Entschärfen benutzte Wasser auch mit Erde oder Sand binden und samt dem Feuerwerk entsorgen. 
 
 Gut zu wissen: So erkennen Sie Blindgänger 
 Für Laien kann es schwierig sein, gezündete von nicht oder nur teilweise gezündeten Feuerwerkskörpern zu unterscheiden. Besonders, wenn sie beim Zünden selbst nicht vor Ort waren und lediglich die Feuerwerk-Reste entsorgen wollen. Es gibt jedoch Merkmale, die auf eine Fehlzündung hinweisen. Ein sehr sicheres Zeichen für einen Blindgänger ist zum Beispiel ein  intakter Feuerwerkskörper mit abgebrannter bzw. verbrannter Zündschnur.  Finden Sie beim Aufräumen einen solchen Böller, sollten Sie beim Feuerwerk entsorgen besondere Vorsicht walten lassen und unsere zuvor genannten Schritte befolgen. Generell gilt, dass  korrekt gezündete Feuerwerkskörper deutliche Explosionsspuren aufweisen.  
 Wie entsorge ich die Reste von abgebranntem Feuerwerk? 
 Im Gegensatz zu unbenutztem und fehlgezündetem Feuerwerk  stellen abgebrannte Batterien, zu Boden gefallene Raketen und Reste von Böllern, Fontänen und Vulkanen in der Regel keine Gefahr mehr dar.  Sie können diese daher ganz normal über den  Restmüll  entsorgen. Wichtig ist jedoch, dass die Feuerwerkskörper vor dem Anfassen und Wegwerfen gut  abgekühlt  sind. Ansonsten besteht das Risiko, dass Sie sich beim Aufheben verbrennen und/oder sich durch noch vorhandene Glut oder Hitze der Müll entzündet. Lassen Sie die Reste des Feuerwerks deshalb am besten bis zum nächsten Tag im Freien liegen. 
 Reste von Feuerwerk entsorgen: Mit Wasser gehen Sie auf Nummer sicher 
 Um ganz sicherzugehen, können Sie die  Feuerwerkskörper vor dem Wegwerfen mit Wasser übergiessen.  Auf diese Weise kühlen Sie das Feuerwerk nicht nur zuverlässig ab, sondern neutralisieren auch eventuell noch vorhandene Reste des Zündstoffs. Denn durch das Wasser trennen sich die für die Zündung des Feuerwerks nötigen Komponenten voneinander. So kann keine explosive chemische Reaktion mehr stattfinden und Sie können die Feuerwerk-Reste entsorgen, ohne sich weiter Gedanken machen zu müssen. 
 Mülltrennung beim Feuerwerk entsorgen: Die Umwelt wird es Ihnen danken 
 Der Umwelt zuliebe macht es Sinn, die  Reste des Feuerwerks noch weiter zu trennen . Viele Böller und Batterien bestehen beispielsweise zum überwiegenden Teil aus Pappe und/oder Papier. Diese dürfen Sie nach dem Abkühlen über den Papiermüll entsorgen. Eventuelle Kunststoff- und Metallreste werfen Sie hingegen in den Restmüll. Die Stiele von Raketen lassen sich ebenfalls re- bzw. upcyceln. Sie können die Holzstäbe zum Beispiel als Pflanzstäbe für Topfpflanzen oder zum Bau einer Weihnachtskrippe verwenden - Ihrer Fantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Wichtig: Sicherheit hat auch nach dem Zünden von Feuerwerk oberste Priorität. Tragen Sie deshalb beim Aufsammeln und Entsorgen von Feuerwerkskörpern immer Handschuhe und achten Sie darauf, keine scharfen, spitzen oder heissen Teile zu berühren. 
 Fazit: Feuerwerk entsorgen in der Schweiz ist kein Hexenwerk 
 Ob  gezündetes oder noch unbenutztes Feuerwerk - das Entsorgen ist in beiden Fällen problemlos möglich . Unbenutztes Feuerwerk können Sie entsorgen, indem Sie es - möglichst noch in der  Originalverpackung - an den Händler zurückgeben , bei dem Sie es gekauft haben. Hierzu benötigen Sie meist nur den Kaufbeleg. Alternativ können Sie Feuerwerkskörper auch bis zum nächsten Anlass lagern. Empfehlenswert ist das aufgrund des Sicherheitsrisikos aber nicht. Böller und Raketen, die bereits gezündet wurden, entsorgen Sie einfach über den Restmüll oder  trennen die Komponenten (Papier, Kunststoff, Metall, etc.)  und führen sie dem  Recycling  zu. Achten Sie jedoch beim Aufsammeln und Feuerwerk entsorgen darauf, dass keine Blindgänger im Abfall landen. Mit unseren Tipps können Sie diese jedoch sicher unschädlich machen. 
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                            <updated>2023-07-07T00:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Sicherheit beim Feuerwerk: Tipps für ein unfallfreies Spektakel</title>
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                                            Die Gefahren von Feuerwerk beginnen nicht erst mit dem Gebrauch, sondern schon beim Einkauf und der Lagerung. Importierte Feuerwerkskörper, die nicht den Sicherheitsmassnahmen für Feuerwerk in der Schweiz entsprechen, stellen eine grosse Unfallgefahr dar. 
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                 Sicherheit beim Feuerwerk: Tipps für ein unfallfreies Spektakel 
 Sicherheit beim Feuerwerk: Tipps für ein unfallfreies Spektakel 
 Das neue Jahr mit einem Feuerwerk zu begrüssen, ist auf der ganzen Welt eine beliebte Tradition. Darüber hinaus gibt noch viele andere Anlässe, an denen man sich an dem bunten Spektakel erfreuen kann. Dazu gehört zum Beispiel der Schweizer Bundesfeiertag oder ein privater Anlass wie eine Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein Jubiläum. Doch bei aller Faszination - und unabhängig von dem jeweiligen Anlass - hat ein  sicherer Umgang  mit dem Feuerwerk oberste Priorität, um Unfälle zu verhindern. Die wichtigsten Informationen, Bestimmungen und Empfehlungen rund um die  Sicherheit bei einem Feuerwerk  haben wir hier für Sie zusammengestellt. 
 Wie gefährlich sind Feuerwerke? 
 Laut der Beratungsstelle für Brandverhütung kommt es in der Schweiz im Durchschnitt zu 220 Unfällen mit Feuerwerk pro Jahr. Und dabei sind Ereignisse mit Kindern noch nicht eingeschlossen. Drei von vier Verletzten sind übrigens Männer. Die häufigsten Verletzungen treten an Händen und Fingern, Ohren und Augen auf. Bei rund einem Drittel handelt es sich um Verbrennungen, etwa ein Viertel sind Gehörschädigungen. 
 Diese Art und Anzahl der Verletzungen zeigt, wie wichtig es ist, die  Gefahren von Feuerwerk  nicht zu unterschätzen. Jeder, der eines plant, sollte die empfohlenen Sicherheitsmassnahmen für Feuerwerk ernst nehmen und gewissenhaft befolgen. Denn ein vorsichtiger und sicherer Umgang mit Feuerwerk ist die Grundvoraussetzung für die  Sicherheit  bei dem bunten Spektakel. Wenn Sie sich unsicher bei der Verwendung oder Handhabung bestimmter Produkten sind oder allgemeine Fragen zur Pyrotechnik oder einzelnen Artikeln haben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. 
  Hinweis:  Die  Gefahren von Feuerwerk  beginnen nicht erst mit dem Gebrauch, sondern schon beim Einkauf und der Lagerung. Importierte Feuerwerkskörper, die nicht den Sicherheitsmassnahmen für Feuerwerk in der Schweiz entsprechen, stellen eine grosse Unfallgefahr dar. Auch bei der falschen Lagerung von Feuerwerken kann es zu Unfällen kommen. Ein  sicherer Umgang mit Feuerwerk  bedeutet deshalb auch, die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort zu lagern. Dort sollte natürlich striktes Rauchverbot herrschen. 
 Wer ist für die Sicherheit bei einem Feuerwerk verantwortlich? 
 Für die  Sicherheit der Feuerwerkskörper  ist zunächst der Hersteller verantwortlich. Ob ein Produkt getestet wurde, erkennen Sie zum Beispiel an dem CE-Siegel oder der CH-Identifikationsnummer. Für den ordnungsgemässen Gebrauch ist dagegen nur der jeweilige Anwender verantwortlich. Das ist bei öffentlichen Feuerwerken der Veranstalter und bei privaten Feuerwerken jeder, der eine Rakete oder Ähnliches zündet. Mit anderen Worten: Derjenige, der es zündet, ist auch für die  Sicherheit beim Feuerwerk  verantwortlich - und im Schadensfall haftbar. 
 Befolgen Sie deshalb bei der Handhabung von Feuerwerkskörpern stets die jeweilige Gebrauchsanweisung. Falls Sie noch unerfahren im Umgang mit Feuerwerkskörpern sind, lassen Sie sich über die potenziellen  Gefahren von Feuerwerk  aufklären und Ihnen die sichere Handhabung zeigen. 
 Für Kinder ist der unbeaufsichtigte Umgang mit Feuerwerk zu gefährlich. Nicht ohne Grund gibt es eine Altersgrenze, ab der Feuerwerk verkauft bzw. benutzt werden darf. Deshalb sollten Sie sämtliche Feuerwerkskörper sowie Feuerzeuge und Zündhölzer ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Es ist sinnvoll, grösseren Kindern altersgerecht zu erklären, welche Gefahren von Feuerwerk ausgehen und wie wichtig ein  sicherer Umgang mit Feuerwerk  ist. 
 Welche Arten von Feuerwerkskörpern sind in der Schweiz erlaubt? 
 Grundsätzlich dürfen in der Schweiz nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 in den freien Handel kommen, die eine CH-Identifikationsnummer besitzen. Aus ihr wird auch ersichtlich, zu welcher Kategorie das jeweilige Produkt gehört (zum Beispiel F2). Die Identifikationsnummer besteht aus mehreren Zahlen und Buchstabenfolgen, die sich wie folgt zusammensetzt: 
 Zuerst steht die Länderkennung CH, dann das Zulassungsjahr (zweistellig), gefolgt von der Feuerwerksgruppe und der jeweiligen Kategorie, der das Produkt zugeordnet ist. Schliesslich endet die Identifikationsnummer mit der Produktnummer und der jeweiligen Dekoränderung. 
  Achtung:  Es gibt nicht ohne Grund strenge Bestimmungen zum Import von Feuerwerkskörpern in die Schweiz. Viele Unfälle und Verletzungen sind die Folge von unsachgemässer Verwendung und/oder illegal importierter Feuerwerkskörper. Achten Sie deshalb für mehr  Sicherheit beim Feuerwerk  auf legale Produkte und ihre jeweilige Sicherheitsstufe. 
 Welche Sicherheitsstufen / Kategorien gibt es bei Feuerwerkskörpern? 
 Es gibt verschiedene Feuerwerk-Kategorien in der Schweiz. Sie unterscheiden sich darin, welche Gefahr sie darstellen, wie viel Lärm sie erzeugen und für welche Zwecke sie eingesetzt werden können. Dementsprechend ist für den Erwerb des Feuerwerks aus den einzelnen Kategorien ein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. 
 Feuerwerkskörper der Kategorie F1 
 Diese Feuerwerkskörper stellen nur eine sehr geringe Gefahr dar und erzeugen kaum Lärm. Sie dürfen in eingegrenzten Bereichen einschliesslich Wohngebäuden verwendet werden. Typische Beispiele sind Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Feuerwerksscherzartikel. Verkauft werden dürfen Produkte aus dieser Kategorie an Personen ab 12 Jahren. 
 Feuerwerkskörper der Kategorie F2 
 Zu dieser Kategorie gehören Feuerwerkskörper mit geringem Gefahrenpotenzial und Lärmpegel. Sie dürfen in eingegrenzten Bereichen im Freien eingesetzt und nur an Personen über 16 Jahren verkauft werden. Hierzu gehören beispielsweise kleine Silvesterraketen, Römische Kerzen oder Bengalfeuer. 
 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 
 Feuerwerkskörper der Kategorie 3 stellen eine mittlere Gefahr dar und dürfen nur in weiten offenen Bereichen im Freien verwendet werden. Hierzu gehören unter anderem grosse Raketen und Vulkane. Bei bestimmungsgemässer Verwendung ist der Lärmpegel, den sie verursachen, nicht gesundheitsgefährdend. Verkauft werden dürfen diese Feuerwerkskörper nur an Personen ab 18 Jahren. 
 Feuerwerkskörper der Kategorie F4 
 In diese Kategorie fallen alle Feuerwerkskörper mit grossem Gefahrenpotenzial, die deshalb nur von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen verwendet werden dürfen. Sie dienen dem gewerblichen Gebrauch und dürfen nur an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Über den offenen Verkauf dürfen diese Produkte nicht verkauft werden, ausserdem besteht Buchführungspflicht. 
 Feuerwerkskörper der Kategorie T1, T2, P1, P2, P3 
 Alle pyrotechnischen Gegenstände dieser Kategorien dürfen ausschliesslich zu gewerblichen Zwecken und nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Auch hier besteht eine strenge Buchführunsgpflicht (Ausnahme: P3 Artikel). Wer Produkte aus der Kategorie T2 und P2 kaufen möchte, benötigt eine Abbrandbewilligung / einen Erwerbsschein. Dieser muss bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Behörde beantragt werden. 
 Wo dürfen / sollten Feuerwerke abgebrannt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten? 
 Jede Gemeinde kann bestimmen, ob und wenn ja, welche Feuerwerke wo abgebrannt werden dürfen. So verbieten einige Gemeinden das Feuerwerk, andere erlauben nur bestimmte Arten und wieder andere sind relativ offen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien. 
 Aber auch an diesen Orten, wo es grundsätzlich erlaubt ist, müssen grundlegende  Sicherheitsmassnahmen beim Feuerwerk  eingehalten werden. So darf es beispielsweise nie in Menschenansammlungen gezündet werden und auch sonst ist darauf zu achten, dass weder Personen noch Tiere, Gebäude oder Gegenstände durch die Pyrotechnik gefährdet werden. 
 Halten Sie deshalb in jedem Fall die Sicherheitsabstände ein, die auf der Gebrauchsanleitung angegeben sind. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass keine Feuerwerkskörper auf Dächer, Türen oder Fenster geworfen werden. 
 Die richtige und sichere Handhabung - was ist zu beachten? 
  Grundsätzlich:  Eine sichere Handhabung ist nur mit industriell gefertigten und getesteten Feuerwerkskörpern möglich. Eigenkreationen und Basteleien an gekauften Feuerwerkskörpern sind äusserst gefährlich und deshalb unbedingt zu unterlassen. 
 Wenn Sie selbst ein Feuerwerk veranstalten möchten, sollten Sie auf Folgendes achten, um Unfälle zu vermeiden: Schützen Sie die Umgebung, indem Sie Fenster, Dachluken und Türen Ihres Hauses schliessen. Rollen Sie ausgefahrene Sonnenstores / Markisen ein und entfernen Sie alle anderen leicht entzündlichen Materialien, die sich in unmittelbarer Nähe befinden. 
 Halten Sie Raketenstände beim Anzünden niemals in den Händen (Verbrennungsgefahr!) und stecken Sie sie zum Starten auch nicht in die Erde. Hier ist die Gefahr zu gross, dass sie vor dem Abheben umkippen und dann nicht senkrecht in den Himmel, sondern in geringer Höhe waagerecht über den Boden fliegen. Deshalb dürfen die Raketen nur aus gut verankerten Abschuss-Rohren oder -Stäben gestartet werden. 
 Es kann vorkommen, dass ein Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht abbrennt. Falls das passiert, sollten Sie auf keinen Fall einen Nachzündversuch starten. Nähern Sie sich dem sogenannten &quot;Versager&quot; frühestens 15 Minuten nach dem Anzündversuch und überschütten Sie ihn mit Wasser. Anschliessend können Sie ihn in einem in einem durchnässten Müllbeutel entsorgen oder bei dem Händler reklamieren, bei dem Sie ihn gekauft haben.  Apropos Müll:  Zu den Sicherheitsmassnahmen bei Feuerwerk gehört es auch, abgebrannte Feuerwerkskörper erst dann in den Abfall zu werfen, wenn diese vollständig erkaltet sind. Warten Sie am besten bis zum Tag nach dem Feuerwerk, bevor Sie die Reste entsorgen. 
  Tipp:  Stellen Sie sicherheitshalber einen grossen Eimer Wasser in die Nähe, damit Sie es im Notfall zum Löschen von Feuer oder zum Kühlen von Verbrennungen griffbereit haben. 
 Welche Wetterbedingungen sind für ein Feuerwerk ungeeignet / zu gefährlich? 
 Bei lang anhaltender Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr ist das Risiko gross, dass sich durch die Funken eines Feuerwerks ein Feuer entzündet. Deshalb kann es sein, dass die Kantone - insbesondere rund um den Nationalfeiertag am 1. August - ein teilweises (oder manchmal sogar ein allgemeines) Feuerverbot erlassen, unter das auch das Abbrennen eines Feuerwerks gehört. 
 Bei starkem Wind können Feuerwerkskörper ausser Kontrolle geraten und in Bereiche fliegen, in denen sie Personen oder Gebäude gefährden können. Deshalb ist auch hier grosse Vorsicht geboten. 
 Übrigens: Schnee oder normaler Regen mag für die Zuschauer vielleicht ungemütlich sein, doch einem Feuerwerk machen einfache Niederschläge nichts aus. Bei Starkregen und Gewitter ist das Risiko schon höher, allerdings dauert beides in der Regel nicht lange an. Deshalb sollte man diese Phasen - wenn möglich - einfach abwarten und das Feuerwerk danach zünden. 
 Was ist bei einem Indoor-Feuerwerk zu beachten? 
  Grundsätzlich gilt:  In geschlossenen Räumen dürfen nur Feuerwerke verwendet werden, die ausdrücklich für den Gebrauch in Innenräumen geeignet sind. Es gibt Indoor-Feuerwerk in verschiedenen Varianten: 
 Zu den kleinen Varianten gehören zum Beispiel Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallerbsen. Dieser Produkte sind der untersten, risikoärmsten Kategorie (F1) zugeordnet. Sie erzeugen kaum Rauch und wenig Lärm. Ausserdem sind sie leicht in der Handhabung und können - unter altersgerechter Anleitung und Aufsicht - auch von Kindern eingesetzt werden. 
 Daneben gibt es grössere Indoor-Feuerwerke, die vor allem bei Veranstaltungen wie Konzerte oder Theater-Aufführungen zum Einsatz kommen. Produkte dieser Art gehören meistens zur Kategorie T1. Auch sie zeichnen sich durch eine geringe Rauchentwicklung aus, sodass sie sich gut in Innenräumen einsetzen lassen. Allerdings sollten die Decken in diesen Räumen hoch genug sein und eine Belüftungsanlage wäre von Vorteil - ist jedoch kein Muss. In vielen Gemeinden ist jedoch eine Bewilligung der Feuerpolizei erforderlich, um ein Indoor-Feuerwerk dieser Kategorie einzusetzen. 
 Der Einsatz ausgewiesener Indoor-Produkte in Innenräumen ist nicht gefährlich - sofern Sie die Anweisungen in der Gebrauchsanleitung befolgen. Achten Sie zudem immer darauf, das Feuerwerk sicher und mit einem ausreichend grossen Sicherheitsabstand zur Umgebung aufzustellen. 
 Auf einen Blick: Was sind die wichtigsten Sicherheitsmassnahmen beim Feuerwerk? 
 Damit Sie und alle anderen das farbenprächtige Spektakel unfallfrei geniessen können, sollten sie folgende 10 Sicherheitsmassnahmen beim Feuerwerk einhalten: 
 1. Feuerwerkskörper nur bei seriösen Anbietern kaufen. Keine Eigenkreationen verwenden oder Basteleien an Feuerwerkskörpern vornehmen. 2. Feuerwerk an einem trockenen, kühlen Ort lagern, zu dem Kinder keinen Zugriff haben. 3. Umgebung schützen (z. B. Fenster und Türen schliessen, Sonnenstores einrollen). 4. Gebrauchsanweisung befolgen. 5. Ausreichend Abstand zu Menschenansammlungen und Gebäuden halten. 6. Raketen niemals aus der Hand oder Erde starten. 7. Keine Nachzündversuche bei Feuerwerkskörpern, die nicht abbrennen. 8. Niemals in der Nähe von Feuerwerk rauchen (auch nicht an dem Lagerort). 9. Kinder stets beaufsichtigen und ihnen - entsprechend ihrem Alter - den sicheren Umgang mit Feuerwerk erklären. 10. Eimer Wasser für den Notfall (Löschen, Kühlen) bereitstellen. 
 Wenn Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und diesen Sicherheitsempfehlungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern folgen, steht einem unvergesslichen Abend mit einem farbenprächtigen Feuerwerk nichts mehr im Wege. 
  
  
  
  
  
  
  
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