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Sicherheit beim Feuerwerk: Tipps für ein unfallfreies Spektakel

Sicherheit beim Feuerwerk: Tipps für ein unfallfreies Spektakel

Sicherheit beim Feuerwerk: Tipps für ein unfallfreies Spektakel

Das neue Jahr mit einem Feuerwerk zu begrüssen, ist auf der ganzen Welt eine beliebte Tradition. Darüber hinaus gibt noch viele andere Anlässe, an denen man sich an dem bunten Spektakel erfreuen kann. Dazu gehört zum Beispiel der Schweizer Bundesfeiertag oder ein privater Anlass wie eine Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein Jubiläum. Doch bei aller Faszination - und unabhängig von dem jeweiligen Anlass - hat ein sicherer Umgang mit dem Feuerwerk oberste Priorität, um Unfälle zu verhindern. Die wichtigsten Informationen, Bestimmungen und Empfehlungen rund um die Sicherheit bei einem Feuerwerk haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wie gefährlich sind Feuerwerke?

Laut der Beratungsstelle für Brandverhütung kommt es in der Schweiz im Durchschnitt zu 220 Unfällen mit Feuerwerk pro Jahr. Und dabei sind Ereignisse mit Kindern noch nicht eingeschlossen. Drei von vier Verletzten sind übrigens Männer. Die häufigsten Verletzungen treten an Händen und Fingern, Ohren und Augen auf. Bei rund einem Drittel handelt es sich um Verbrennungen, etwa ein Viertel sind Gehörschädigungen.

Diese Art und Anzahl der Verletzungen zeigt, wie wichtig es ist, die Gefahren von Feuerwerk nicht zu unterschätzen. Jeder, der eines plant, sollte die empfohlenen Sicherheitsmassnahmen für Feuerwerk ernst nehmen und gewissenhaft befolgen. Denn ein vorsichtiger und sicherer Umgang mit Feuerwerk ist die Grundvoraussetzung für die Sicherheit bei dem bunten Spektakel. Wenn Sie sich unsicher bei der Verwendung oder Handhabung bestimmter Produkten sind oder allgemeine Fragen zur Pyrotechnik oder einzelnen Artikeln haben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Hinweis: Die Gefahren von Feuerwerk beginnen nicht erst mit dem Gebrauch, sondern schon beim Einkauf und der Lagerung. Importierte Feuerwerkskörper, die nicht den Sicherheitsmassnahmen für Feuerwerk in der Schweiz entsprechen, stellen eine grosse Unfallgefahr dar. Auch bei der falschen Lagerung von Feuerwerken kann es zu Unfällen kommen. Ein sicherer Umgang mit Feuerwerk bedeutet deshalb auch, die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort zu lagern. Dort sollte natürlich striktes Rauchverbot herrschen.

Wer ist für die Sicherheit bei einem Feuerwerk verantwortlich?

Für die Sicherheit der Feuerwerkskörper ist zunächst der Hersteller verantwortlich. Ob ein Produkt getestet wurde, erkennen Sie zum Beispiel an dem CE-Siegel oder der CH-Identifikationsnummer. Für den ordnungsgemässen Gebrauch ist dagegen nur der jeweilige Anwender verantwortlich. Das ist bei öffentlichen Feuerwerken der Veranstalter und bei privaten Feuerwerken jeder, der eine Rakete oder Ähnliches zündet. Mit anderen Worten: Derjenige, der es zündet, ist auch für die Sicherheit beim Feuerwerk verantwortlich - und im Schadensfall haftbar.

Befolgen Sie deshalb bei der Handhabung von Feuerwerkskörpern stets die jeweilige Gebrauchsanweisung. Falls Sie noch unerfahren im Umgang mit Feuerwerkskörpern sind, lassen Sie sich über die potenziellen Gefahren von Feuerwerk aufklären und Ihnen die sichere Handhabung zeigen.

Für Kinder ist der unbeaufsichtigte Umgang mit Feuerwerk zu gefährlich. Nicht ohne Grund gibt es eine Altersgrenze, ab der Feuerwerk verkauft bzw. benutzt werden darf. Deshalb sollten Sie sämtliche Feuerwerkskörper sowie Feuerzeuge und Zündhölzer ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Es ist sinnvoll, grösseren Kindern altersgerecht zu erklären, welche Gefahren von Feuerwerk ausgehen und wie wichtig ein sicherer Umgang mit Feuerwerk ist.

Welche Arten von Feuerwerkskörpern sind in der Schweiz erlaubt?

Grundsätzlich dürfen in der Schweiz nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 in den freien Handel kommen, die eine CH-Identifikationsnummer besitzen. Aus ihr wird auch ersichtlich, zu welcher Kategorie das jeweilige Produkt gehört (zum Beispiel F2). Die Identifikationsnummer besteht aus mehreren Zahlen und Buchstabenfolgen, die sich wie folgt zusammensetzt:

Zuerst steht die Länderkennung CH, dann das Zulassungsjahr (zweistellig), gefolgt von der Feuerwerksgruppe und der jeweiligen Kategorie, der das Produkt zugeordnet ist. Schliesslich endet die Identifikationsnummer mit der Produktnummer und der jeweiligen Dekoränderung.

Achtung: Es gibt nicht ohne Grund strenge Bestimmungen zum Import von Feuerwerkskörpern in die Schweiz. Viele Unfälle und Verletzungen sind die Folge von unsachgemässer Verwendung und/oder illegal importierter Feuerwerkskörper. Achten Sie deshalb für mehr Sicherheit beim Feuerwerk auf legale Produkte und ihre jeweilige Sicherheitsstufe.

Welche Sicherheitsstufen / Kategorien gibt es bei Feuerwerkskörpern?

Es gibt verschiedene Feuerwerk-Kategorien in der Schweiz. Sie unterscheiden sich darin, welche Gefahr sie darstellen, wie viel Lärm sie erzeugen und für welche Zwecke sie eingesetzt werden können. Dementsprechend ist für den Erwerb des Feuerwerks aus den einzelnen Kategorien ein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben.

Feuerwerkskörper der Kategorie F1

Diese Feuerwerkskörper stellen nur eine sehr geringe Gefahr dar und erzeugen kaum Lärm. Sie dürfen in eingegrenzten Bereichen einschliesslich Wohngebäuden verwendet werden. Typische Beispiele sind Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Feuerwerksscherzartikel. Verkauft werden dürfen Produkte aus dieser Kategorie an Personen ab 12 Jahren.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2

Zu dieser Kategorie gehören Feuerwerkskörper mit geringem Gefahrenpotenzial und Lärmpegel. Sie dürfen in eingegrenzten Bereichen im Freien eingesetzt und nur an Personen über 16 Jahren verkauft werden. Hierzu gehören beispielsweise kleine Silvesterraketen, Römische Kerzen oder Bengalfeuer.

Feuerwerkskörper der Kategorie F3

Feuerwerkskörper der Kategorie 3 stellen eine mittlere Gefahr dar und dürfen nur in weiten offenen Bereichen im Freien verwendet werden. Hierzu gehören unter anderem grosse Raketen und Vulkane. Bei bestimmungsgemässer Verwendung ist der Lärmpegel, den sie verursachen, nicht gesundheitsgefährdend. Verkauft werden dürfen diese Feuerwerkskörper nur an Personen ab 18 Jahren.

Feuerwerkskörper der Kategorie F4

In diese Kategorie fallen alle Feuerwerkskörper mit grossem Gefahrenpotenzial, die deshalb nur von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen verwendet werden dürfen. Sie dienen dem gewerblichen Gebrauch und dürfen nur an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Über den offenen Verkauf dürfen diese Produkte nicht verkauft werden, ausserdem besteht Buchführungspflicht.

Feuerwerkskörper der Kategorie T1, T2, P1, P2, P3

Alle pyrotechnischen Gegenstände dieser Kategorien dürfen ausschliesslich zu gewerblichen Zwecken und nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Auch hier besteht eine strenge Buchführunsgpflicht (Ausnahme: P3 Artikel). Wer Produkte aus der Kategorie T2 und P2 kaufen möchte, benötigt eine Abbrandbewilligung / einen Erwerbsschein. Dieser muss bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Behörde beantragt werden.

Wo dürfen / sollten Feuerwerke abgebrannt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten?

Jede Gemeinde kann bestimmen, ob und wenn ja, welche Feuerwerke wo abgebrannt werden dürfen. So verbieten einige Gemeinden das Feuerwerk, andere erlauben nur bestimmte Arten und wieder andere sind relativ offen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien.

Aber auch an diesen Orten, wo es grundsätzlich erlaubt ist, müssen grundlegende Sicherheitsmassnahmen beim Feuerwerk eingehalten werden. So darf es beispielsweise nie in Menschenansammlungen gezündet werden und auch sonst ist darauf zu achten, dass weder Personen noch Tiere, Gebäude oder Gegenstände durch die Pyrotechnik gefährdet werden.

Halten Sie deshalb in jedem Fall die Sicherheitsabstände ein, die auf der Gebrauchsanleitung angegeben sind. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass keine Feuerwerkskörper auf Dächer, Türen oder Fenster geworfen werden.

Die richtige und sichere Handhabung - was ist zu beachten?

Grundsätzlich: Eine sichere Handhabung ist nur mit industriell gefertigten und getesteten Feuerwerkskörpern möglich. Eigenkreationen und Basteleien an gekauften Feuerwerkskörpern sind äusserst gefährlich und deshalb unbedingt zu unterlassen.

Wenn Sie selbst ein Feuerwerk veranstalten möchten, sollten Sie auf Folgendes achten, um Unfälle zu vermeiden: Schützen Sie die Umgebung, indem Sie Fenster, Dachluken und Türen Ihres Hauses schliessen. Rollen Sie ausgefahrene Sonnenstores / Markisen ein und entfernen Sie alle anderen leicht entzündlichen Materialien, die sich in unmittelbarer Nähe befinden.

Halten Sie Raketenstände beim Anzünden niemals in den Händen (Verbrennungsgefahr!) und stecken Sie sie zum Starten auch nicht in die Erde. Hier ist die Gefahr zu gross, dass sie vor dem Abheben umkippen und dann nicht senkrecht in den Himmel, sondern in geringer Höhe waagerecht über den Boden fliegen. Deshalb dürfen die Raketen nur aus gut verankerten Abschuss-Rohren oder -Stäben gestartet werden.

Es kann vorkommen, dass ein Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht abbrennt. Falls das passiert, sollten Sie auf keinen Fall einen Nachzündversuch starten. Nähern Sie sich dem sogenannten "Versager" frühestens 15 Minuten nach dem Anzündversuch und überschütten Sie ihn mit Wasser. Anschliessend können Sie ihn in einem in einem durchnässten Müllbeutel entsorgen oder bei dem Händler reklamieren, bei dem Sie ihn gekauft haben. Apropos Müll: Zu den Sicherheitsmassnahmen bei Feuerwerk gehört es auch, abgebrannte Feuerwerkskörper erst dann in den Abfall zu werfen, wenn diese vollständig erkaltet sind. Warten Sie am besten bis zum Tag nach dem Feuerwerk, bevor Sie die Reste entsorgen.

Tipp: Stellen Sie sicherheitshalber einen grossen Eimer Wasser in die Nähe, damit Sie es im Notfall zum Löschen von Feuer oder zum Kühlen von Verbrennungen griffbereit haben.

Welche Wetterbedingungen sind für ein Feuerwerk ungeeignet / zu gefährlich?

Bei lang anhaltender Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr ist das Risiko gross, dass sich durch die Funken eines Feuerwerks ein Feuer entzündet. Deshalb kann es sein, dass die Kantone - insbesondere rund um den Nationalfeiertag am 1. August - ein teilweises (oder manchmal sogar ein allgemeines) Feuerverbot erlassen, unter das auch das Abbrennen eines Feuerwerks gehört.

Bei starkem Wind können Feuerwerkskörper ausser Kontrolle geraten und in Bereiche fliegen, in denen sie Personen oder Gebäude gefährden können. Deshalb ist auch hier grosse Vorsicht geboten.

Übrigens: Schnee oder normaler Regen mag für die Zuschauer vielleicht ungemütlich sein, doch einem Feuerwerk machen einfache Niederschläge nichts aus. Bei Starkregen und Gewitter ist das Risiko schon höher, allerdings dauert beides in der Regel nicht lange an. Deshalb sollte man diese Phasen - wenn möglich - einfach abwarten und das Feuerwerk danach zünden.

Was ist bei einem Indoor-Feuerwerk zu beachten?

Grundsätzlich gilt: In geschlossenen Räumen dürfen nur Feuerwerke verwendet werden, die ausdrücklich für den Gebrauch in Innenräumen geeignet sind. Es gibt Indoor-Feuerwerk in verschiedenen Varianten:

Zu den kleinen Varianten gehören zum Beispiel Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallerbsen. Dieser Produkte sind der untersten, risikoärmsten Kategorie (F1) zugeordnet. Sie erzeugen kaum Rauch und wenig Lärm. Ausserdem sind sie leicht in der Handhabung und können - unter altersgerechter Anleitung und Aufsicht - auch von Kindern eingesetzt werden.

Daneben gibt es grössere Indoor-Feuerwerke, die vor allem bei Veranstaltungen wie Konzerte oder Theater-Aufführungen zum Einsatz kommen. Produkte dieser Art gehören meistens zur Kategorie T1. Auch sie zeichnen sich durch eine geringe Rauchentwicklung aus, sodass sie sich gut in Innenräumen einsetzen lassen. Allerdings sollten die Decken in diesen Räumen hoch genug sein und eine Belüftungsanlage wäre von Vorteil - ist jedoch kein Muss. In vielen Gemeinden ist jedoch eine Bewilligung der Feuerpolizei erforderlich, um ein Indoor-Feuerwerk dieser Kategorie einzusetzen.

Der Einsatz ausgewiesener Indoor-Produkte in Innenräumen ist nicht gefährlich - sofern Sie die Anweisungen in der Gebrauchsanleitung befolgen. Achten Sie zudem immer darauf, das Feuerwerk sicher und mit einem ausreichend grossen Sicherheitsabstand zur Umgebung aufzustellen.

Auf einen Blick: Was sind die wichtigsten Sicherheitsmassnahmen beim Feuerwerk?

Damit Sie und alle anderen das farbenprächtige Spektakel unfallfrei geniessen können, sollten sie folgende 10 Sicherheitsmassnahmen beim Feuerwerk einhalten:

1. Feuerwerkskörper nur bei seriösen Anbietern kaufen. Keine Eigenkreationen verwenden oder Basteleien an Feuerwerkskörpern vornehmen.
2. Feuerwerk an einem trockenen, kühlen Ort lagern, zu dem Kinder keinen Zugriff haben.
3. Umgebung schützen (z. B. Fenster und Türen schliessen, Sonnenstores einrollen).
4. Gebrauchsanweisung befolgen.
5. Ausreichend Abstand zu Menschenansammlungen und Gebäuden halten.
6. Raketen niemals aus der Hand oder Erde starten.
7. Keine Nachzündversuche bei Feuerwerkskörpern, die nicht abbrennen.
8. Niemals in der Nähe von Feuerwerk rauchen (auch nicht an dem Lagerort).
9. Kinder stets beaufsichtigen und ihnen - entsprechend ihrem Alter - den sicheren Umgang mit Feuerwerk erklären.
10. Eimer Wasser für den Notfall (Löschen, Kühlen) bereitstellen.

Wenn Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und diesen Sicherheitsempfehlungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern folgen, steht einem unvergesslichen Abend mit einem farbenprächtigen Feuerwerk nichts mehr im Wege.

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